Brandschutzbeauftragter

externer Brandschutzbeauftragter im Großraum Augsburg, München, 
Bayern und bundesweit

Um die rechtliche Komponente vorwegzunehmen: Ein externer Brandschutzbeauftragter ist für Betriebe gesetzlich nicht generell vorgeschrieben. Jedoch gibt es eine Reihe von gesetzlichen Auflagen, die ein Betrieb zu erfüllen hat. Auf welche Weise dies erledigt wird, liegt in der Entscheidungsgewalt der jeweiligen Unternehmensführung. Dennoch hat es große Vorteile, auf einen externen Brandschutzbeauftragten zu setzen.

Arbeitsschutz und Brandschutz liegen sehr eng zusammen, da im Brandfall die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter/innen auf dem Spiel steht. Daher ist ein richtiges Notfallkonzept sowohl im Arbeitsschutz als auch im Brandfall notwendig. Dies ist auch in der Konkretisierung zur Arbeitsstättenverordnung nämlich der technischen Regel ASR 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" eindeutig dargestellt. 

Es ist ein Alptraum für jedes Unternehmen, wenn die betrieblichen Einrichtungen (Gebäude, Maschinenpark, Lager usw.) einem Brand zum Opfer fallen. Daher ist Vorbeugender Brandschutz und ein funktionierendes Notfallmanagement ein essenzieller Bestandteil für den unternehmerischen Erfolg.

Was kann ich dabei leisten? Als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter in Ihrer Nähe bin ich ein Ansprechpartner, der Sie dabei unterstützt zwei wichtige Faktoren für Ihren Erfolg zu sichern (Mensch und Eigentum).

In mehreren Begründungen für Gerichtsurteile im Brandschutz wird von "Glücksfällen" gesprochen. Auch wenn jahrelang nichts passiert heißt nicht, dass man vor Bränden sicher ist. Und wir wissen alle: Jede Glückssträhne reißt irgendwann. 

Lassen Sie uns gemeinsam alles Mögliche tun, um das Abreißen der Glückssträhne nach besten Wissen und Gewissen zu vermeiden. Denn egal ob Brandfall oder Arbeitsunfall: Schadensereignisse verursachen immer menschliches Leid

Sobald Sie sich für mich als Ihren Brandschutzbeauftragten entschieden haben, profitieren Sie von folgenden:

Leistungen

  • Aufbau und Optimierung der betrieblichen Organisation
     
  • Beratung zu vorbeugendem Brandschutz
     
  • Erstellung von Alarm- und Brandschutzordnungen (DIN 14096)
     
  • Erstellung von Evakuierungskonzepten
     
  • Auf Wunsch auch Teilnahme an Sitzungen vom Arbeitsschutzausschuß
  • Erstellung und regelmäßige Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen nach ASR A2.2 und 
    TRGS 800
     
  • Organisation, Unterstützung und Begleitung von Evakuierungs- und Räumungsübungen
     
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern (m/w/d)
     
  • Zusammenarbeit mit den Behördern, der Feuerwehr und den Feuerversicherern

Sie haben Fragen und möchten genau wissen, warum ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter im Großraum München - Augsburg und bundesweit der richtige Ansprechpartner für Sie bin? Dann haben Sie keine andere Wahl, fragen Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch an, in dem ich Ihnen meine Kompetenzen und gemeinsamen mit Ihnen Fahrplan für den nachhaltigen Erfolg Ihres Unternehmens mit gesunden und zufriedenen Mitarbeiter/innen aufzeigen kann. 

 

Haben Sie Standorte in ganz Deutschland oder wollen Sie mich beauftragen, obwohl Sie nicht in meinem Kerneinzugsgebiet liegen? Scheuen Sie sich nicht den Kontakt mit mir zu suchen, ich bin in ganz Deutschland unterwegs und kann Sie in einer geplanten Tour mit unterbringen.

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